Mandatsverhältnis


Unter diesem Begriff versteht man zunächst die vertragliche Beziehung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten.

Da Menschen, die vielleicht zum ersten Mal den Weg in ein Anwaltsbüro beschreiten, unsicher sind, möchte ich diesen mit den nachfolgenden Informationen einen kurzen Überblick über das Mandatsverhältnis geben.

Zunächst bedanke ich mich bei Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Rechtsproblem vertrauensvoll an mich wenden möchten.

Als Rechtsanwalt habe ich die Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege. Hierbei bin ich an das Standesrecht gebunden. Aus dieser Bindung leiten sich vielfältige Rechte und Pflichten ab, die das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und mir prägen.

In der Regel beginnt Ihre Kontaktaufnahme durch einen Anruf oder eine E-Mail an mein Büro. Sollten Sie mich einmal nicht persönlich erreichen können, so hinterlassen Sie am besten eine Nachricht für mich. Ich setze mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich werden Sie wissen wollen, welche Gebühren für meine Tätigkeit auf Sie zukommen. Fragen Sie danach. Auch für mich ist dieser Punkt eine Frage der vollständigen und umfassenden Beratung. Unter der Rubrik Kosten und Gebühren finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Im Rahmen eines vertraulich geführten Gesprächstermins schildern Sie mir in einem ersten Schritt Ihren Sachverhalt. Um diesen Sachverhalt rechtlich einzuordnen und Ihre Ziele sowie Vorstellungen zu erkennen, werde ich gezielt Fragen stellen.

In einem zweiten Schritt bewerte ich das Geschehen aus juristischer Sicht. Hierbei muss vor allem das Für und Wider der Argumente abgewogen werden. Dies geschieht gerade im Hinblick auf einen möglichen Prozess und die damit verbundenen Darlegungs- und Beweislasten. Unter Einbeziehung eines umfassenden Studiums von Rechtssprechung und Literatur suche ich nach Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Auf Grund meiner rechtlichen Bewertungen haben Sie nun eine Entscheidung zu treffen, welcher der möglichen Wege im Folgenden beschritten werden soll.

So kann sich beispielsweise der gesamte Streit durch die außergerichtliche Einigung der Parteien in Wohlgefallen auflösen. Meist sind die gefundenen Kompromisse dauerhafter, ganz zu schweigen von der erheblichen Kostenentlastung.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich den häufigeren Fall, dass ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden muss und vielfach auch sollte. An dieser Stelle werde ich eine Klageschrift fertigen und mit Ihnen einen anberaumten Gerichtstermin wahrnehmen. Das gerichtlich gefundene Ergebnis mündet zumeist in ein Urteil. Hiergegen stehen dann die Berufung oder Revision offen.


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