Kosten & Gebühren
Das Rechtsverhältnis des Anwalts zu seinem Mandanten stellt einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Meine Tätigkeit für Sie kann auf verschiedene Art und Weise finanziert werden.
Für Ihre außergerichtliche Beratung und Interessenvertretung besteht die Möglichkeit, Vergütungsvereinbarungen abzuschließen oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe bedeutet hierbei, dass die Kosten der Inanspruchnahme meiner Tätigkeit durch die öffentliche Hand finanziert werden. Dies ist immer dann möglich, wenn der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen kann.
Im Weiteren haben Sie möglicherweise eine Rechtsschutzversicherung für bestimmte Risiken, wie Vertrags- und Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen. Sollten Sie über eine solche rechtliche Absicherung verfügen, setze ich mich gern mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um eine Kostenübernahme durch diese zu erreichen.
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens können Sie, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Sie auf Grund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, den Prozess selbst zu finanzieren.
Liegen keine dieser Möglichkeiten für Sie vor, tragen Sie die Kosten für meine Beauftragung eigenständig.
Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach dem Wert der Sache.
Die entsprechenden Formulare für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe stehen für Sie in der Rubrik Formulare zum Ausdrucken bereit.